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BVfK-Wochenendticker
12. Februar 2022
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Adam S. landet in einem Dschungel aus Taschenfederkern und NASA-Schaum

Bundeskartellamt belegt mehrere Matratzenhersteller wegen illegaler Preisabsprachen mit Strafen in Höhe von über 27 Millionen Euro

Wir befürchten, dass die Hersteller versuchen, den freien Importeuren solange die Luft abzuschnüren, bis bald der letzte Importeur aufgeben muss

VDA-Chefin Müller: „Der Chipmangel-Höhepunkt liegt hinter uns“

Ansgar Klein: Wie lautet Euer Auftrag?

Robert Story: Haltet Euch besser an die Regeln!

Kooperationsanfragen an den BVfK– Ihre Meinung ist gefragt

AAgent24 – Jetzt können Sie Ihre Daten sichern

Neues Gewährleistungsrecht: vorvertragliche Information bei Fernabsatzgeschäft notwendig?

Autorechtstag Aktuell: Update zur Schadensregulierung und zum Versicherungsrecht

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Adam S. hat sein Studium beendet. Zeit für ordentliche Möbel. Eine neue Matratze soll es zunächst sein. Markenware. Gerne teuer. Und bitte komfortabel. Das klingt machbar. Doch Adam S. landet in einem Dschungel aus Taschenfederkern und NASA-Schaum. Jeder Fachverkäufer erzählt ihm etwas anderes. Die Preise: sprunghaft, wirr, durch Material und Fertigung unmöglich zu erklären. In Test-Magazinen fallen Markenmatratzen reihenweise durch. Adam S. denkt, das kann ich besser und gründet 2004 einen Onlinehandel! Die Hersteller akzeptieren den Vertriebsweg, die Verbraucher nehmen das preisgünstige Angebot an.

Doch schon nach kurzer Zeit gibt es Probleme. Erste Matratzenhersteller klopfen bei Adam S. an. Ihre Forderung: Er möge die Verkaufspreise erhöhen. Der junge Gründer weigert sich – und erhält daraufhin seine Ware verschmutzt, verspätet oder überhaupt nicht mehr. Adam S. beginnt, die dubiosen Mechanismen des Matratzenmarktes zu durchschauen – eines Marktes praktisch ohne Wettbewerb, regiert von den ungeschriebenen Gesetzen der Kartelle. „Gesetze“, gegen die er verstößt, sobald er Matratzen zu einem fair kalkulierten Preis anbietet. Er macht es trotzdem. Nun bedrohen Einkaufsverbände und Händlern den Quertreiber mit dem Ausschluss aus der Lieferkette. Doch statt zu kapitulieren, gründet er eine Firma nach der anderen, um an Ware zu kommen. Als die Händler ihre Lieferungen komplett einstellen, erhebt er Beschwerde beim Kartellamt – erfolgreich. Das Amt belegt mehrere Matratzenhersteller wegen illegaler Preisabsprachen mit Strafen in Höhe von über 27 Millionen Euro. Adam S. hat inwzischen über 3 Millionen Matratzen verkauft. Jeder kennt seine Firma: Bett1 (Quelle: www.bett1.de)

Wenn nun fragt, was diese Geschichte mit dem Autohandel zu tun hat: Die Zeit ist gekommen, sich mal im freien Neuwagenhandel intensiver mit dem Thema Kartelle zu beschäftigen, wenn dort nicht bald die Lichter ausgehen sollen. Wie dramatisch die Situation ist, berichtet uns letzte Woche ein Händler aus Süddeutschland:

  1. man lässt uns mit den Autolieferungen absolut im Regen stehen. Termine werden 2, 3, 4 Mal verschoben und eine Lieferung ist nicht in Sicht. Wir bekommen seit Monaten so gut wie keine Autos geliefert.
  2. Zudem werden uns Exportkonditionen (Bestellbarkeit) gestrichen, so dass wir kaum noch Preisvorteile zu deutschen Modellen haben. Der Verkauf stagniert bei 20% des Vorkrisenniveaus.
  3. Und einzelne Händler versuchen uns auf erpresserische Art und Weise mehr Geld für die Lieferung einzelner Autos aus der Tasche zu ziehen, mit dem Hinweis, wenn wir nicht bezahlen, sie die Autos woanders hin verkaufen.
  4. Wir befürchten, dass die Hersteller hier versuchen, den freien Importeuren solange die Luft abzuschnüren, bis bald der letzte Importeur aufgeben muss. Alles unter dem Deckmantel „Halbleiter Lieferengpässe“.“
Was kann man tun? Außer dem bereits stattfindenden Druck auf das Wirtschaftsministerium, den ungerechtfertigter Prämienkürzung bei elektrisch angetriebenen EU-Euwagen mit Tageszulassung zurückzunehmen, gibt es im Grunde genommen nur die Möglichkeit abzuwarten und durchzuhalten. Wenn die VDA-Chefin Müller recht behält („Der Chipmangel-Höhepunkt liegt hinter uns“), dann wird sich zu die Autoproduktion noch in der zweiten Jahreshälfte 2022 deutlich erholen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die für den freien Handel dringend benötigte Überproduktion zurückkehrt, oder nicht neue Antriebs- und Vertriebskonzepte in Verbindung mit anderen Nutzungskonzepten wie AutoAbo und Langzeitmiete diese Hoffnung zu Nichte machen wird.

Dann wäre es an der Zeit, sich mal der Situation rund um die Kartelle der Autohersteller zu widmen, denn da gibt es durchaus Parallelen zum Matratzenmarkt, wenn auch einen entscheidenden Unterschied: die OEM beanspruchen eine Ausnahme vom Kartellverbot, genannt GVO. Dafür müssen sie zwar gewisse Bedingungen erfüllen, die jedoch niemand kontrolliert. Richtig skandalös wird die Situation in Verbindung mit der Tatsache, dass dieser im Grunde genommen äußerst schwere Eingriff in die freie Marktwirtschaft als so selbstverständlich hingenommen wird, dass aus der Ausnahmen die Regel geworden ist. Zur Regel gehört auch, dass ein Hersteller nur noch mitteilen muss, für welches Vertriebssystem er sich entscheidet, ohne dass jemand die Berechtigung dafür prüft. Wir haben das bereits oft angeprangert und einen GVO-TÜV gefordert, aber so schnell bekommt man die Kartelbehörden nicht in Gang gesetzt.

Doch die Geschichte von Adam S. macht Mut. Man kann etwas bewirken, wenn man über Ideen, Strategie, Budget und Durchhaltevermögen verfügt - und wenn man es wirklich will, genauer gesagt: Wenn es alle wollen! Ich habe auf dem Höhepunkt der Hyundai-Krise 2017 beim EAIVT-Kongress in Berlin die dort versammelte freie europäische Händlerschaft gefragt, wie ihr Auftrag lautet. Robert Story meinte: „Haltet Euch an die Regeln!“ und meinte damit eben diese ungeschriebenen Gesetze im Umfeld der Kartelle. Das bedeutet nichts anderes, als Aushalten und Stillhalten!

Den meisten ging es zu dem Zeitpunkt bis auf diesen unerfreulichen Ärger mit den Koreanern noch recht gut. Sie lebten am Rande eines Systems, in dem ihr Geschäftsmodell in dieser Form bis heute eigentlich nicht vorgesehen ist. Schnell verdrängt der Alltag den Ärger von gestern. Die Wut ebbt ebenso ab, wie die Energie, gegen diese Misstände zu kämpfen.

Die Zeiten haben sich seither geändert, die negativen Entwicklungen häufen sich. Daher meine erneute Frage, fünf Jahre nach Berlin: Wie lautet Ihr Auftrag?

Im Neuwagenbereich ist Umdenken angefordert denn allein mit dem Prinzip Hoffnung und der Beachtung der ungeschriebenen Gesetze dürfte es schwierig werden mit:

Alles Gute für Ihren Neuwagenhandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Kooperationsanfragen an den BVfK – Ihre Meinung ist gefragt

Viele Unternehmen wenden sich an den BVfK und möchten eine Kooperation eingehen. Dem BVfK ist sehr wichtig, dass die Mitglieder eine sinnvolle Unterstützung erhalten und deshalb möchten wir von Ihnen wissen, ob Sie eine Kooperation mit den folgenden Firmen für sinnvoll halten:
  • Lead4Car
  • ABOmobil
  • Online Marketing mit PS
  • Die Autohauskenner
Eine genauere Beschreibung der Unternehmen und eine Feedback-Möglichkeit finden Sie hier: > weitere Details
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AAgent24 – Jetzt können Sie Ihre Daten extern sichern

Die Entwicklung des BVfK-DMS schreitet kontinuierlich fort. Externe Datensicherung war eine der Aufgaben, die nun erfolgreich umgesetzt wurden. Ab sofort können AAgent24-Nutzer (Basisversion im Mitgliedsbeitrag enthalten) ihren kompletten Fahrzeugbestand extern sichern.

Weiterhin gilt: Sie können jederzeit eine neue Datensicherung generieren, wovon die letzten 10 Datensicherungen im AAgent24 für Sie gespeichert werden und heruntergeladen werden können.

Konkretes Beispiel: Sie veranlassen heute Ihre 11. Datensicherung. Dann wird die erste/älteste Datensicherung im AAgent24 automatisch gelöscht. Deshalb sollten Sie vorab die erste/älteste Datensicherung einmal extern sichern, bevor Sie die Datensicherung starten.

Die Datensicherung können Sie jederzeit selbstständig wieder aufspielen.

> eine ausführliche Erklärung finden Sie hier
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Neues Gewährleistungsrecht: vorvertragliche Information bei Fernabsatzgeschäft notwendig?

Vermehrt tritt im BVfK-Mitgliederkreis die Frage auf, ob es im Falle eines Fernabsatzgeschäftes einer vorvertraglichen Information bedürfe. Zum einen könne der Käufer sich den Vertrag bei Übersendung per E-Mail in Ruhe durchlesen und erst anschließend eine Entscheidung treffen, zum anderen habe er ein Widerrufsrecht und damit die Möglichkeit, seinen Kaufentschluss anschließend zu revidieren. Auf die vorvertragliche Information sollte dennoch nicht verzichtet werden!
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Autorechtstag Aktuell: Update zur Schadensregulierung und zum Versicherungsrecht

Der 15. Autorechtstag vom 21. bis 22.03.2022 wird erneut einen Überblick über die verkehrsrechtliche Rechtsprechung geben. Wie gewohnt wird Rechtsanwalt Gülpen aus Berlin seine aktualisierte Übersicht „Unfallschadensregulierung von A-Z“ darstellen.

Seit dem 14 Autorechtstag wurde die Übersicht um mehr als 100 unterinstanzliche Entscheidungen ergänzt. Auch der BGH war fleißig und brachte in manchem Thema weitere Klarheit! In diesem Jahr stehen u.a. die Themen Erstattungsfähigkeit von Probefahrt und Datenschutz – Datenlöschung im Vordergrund.
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15. Deutscher Autorechtstag
21.März - 22. März 2022

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 21. März und 22. März 2022 statt. Hier können Sie sich anmelden. > hier anmelden
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